Curaçao und Anjouan: Offshore-Lizenzen nach der LOK-Reform 2024

Symbolische Karibik- und Indischer-Ozean-Konturen mit Aktensymbolik für die beiden Offshore-Lizenzregime

Curaçao und Anjouan sind die beiden dominanten Offshore-Lizenzregime im Segment „casino ohne lizenz“ mit Bezug zum deutschsprachigen Markt. Beide Jurisdiktionen sind in den letzten zwei Jahren in Bewegung geraten: Curaçao hat sein historisches Sublizenzmodell zum 24. Dezember 2024 durch eine neue Landsverordening abgelöst, Anjouan hat im selben Zeitraum als günstigere und administrativ schnellere Alternative an Sichtbarkeit gewonnen. Diese Seite ordnet beide Regime strukturell ein und benennt die Risikomarker, ohne einzelne Anbieter zu bewerten.

Wie Curaçao vor der LOK-Reform funktionierte

Bis zum Inkrafttreten der LOK arbeitete Curaçao mit einem sogenannten Master-Lizenzmodell. Vier private Master-Lizenzhalter durften Sublizenzen an einzelne Anbieter weitergeben, ohne dass eine direkte staatliche Lizenz pro Operator vergeben wurde. Die Master-Halter agierten faktisch als zwischengeschaltete Vergabestellen, was eine breite Akzeptanz unter B2C-Anbietern erklärte, die unkomplizierten Marktzugang suchten.

Schematische Darstellung des historischen Curaçao-Sublizenzmodells mit vier Master-Lizenzhaltern und nachgelagerten Operatoren

Aus aufsichtlicher Sicht hatte das Modell deutliche Schwächen. Die Standards der Master-Halter unterschieden sich erheblich, eine konsistente Compliance-Überwachung war strukturell schwer durchsetzbar, und Geldwäscheprävention beruhte auf privatrechtlicher Vertragsbindung statt auf behördlicher Aufsicht. Diese Struktur ist 2024 reformiert worden. Die alten Sublizenzen laufen aus, das System ist auf eine direkte staatliche Lizenzvergabe umgestellt worden. Eine vergleichende Übersicht der Regime findet sich im Beitrag Lizenzregime im Vergleich.

Die LOK-Reform und die Rolle der Curaçao Gaming Authority

Am 17. Dezember 2024 beschloss das Parlament von Curaçao die Landsverordening op de kansspelen, kurz LOK, mit dreizehn zu sechs Stimmen. Die Verordnung trat am 24. Dezember 2024 als P.B. 2024, no. 157 in Kraft und ersetzt die ältere Landsverordening buitengaatse hazardspelen, kurz NOOGH, die seit den 1990er Jahren das Offshore-Glücksspiel regelte.

Zeitstrahl mit den Schlüsseldaten der Curaçao-Reform: Parlamentsbeschluss 17. Dezember 2024 und Inkrafttreten 24. Dezember 2024

Mit der LOK wird die bisherige Gaming Control Board als Curaçao Gaming Authority neu positioniert und tritt als einziger Lizenzgeber für Online-Glücksspiel auf. Das Master-Lizenzmodell ist abgeschafft, jeder Anbieter benötigt eine eigene direkte Lizenz. Inhaltlich verschärft die LOK die Anforderungen an Geldwäscheprävention und Spielerschutz, koppelt die Beaufsichtigung an die nationale FIU und verlangt einen benannten Compliance-Verantwortlichen je Operator. Die Identifizierungs- und Meldepflichten leiten sich aus den parallel angepassten Verordnungen NOIS und LMOT ab, eine eigenständige AML-Politik der CGA ist am 9. Januar 2025 in Kraft getreten.

Eine sichtbare Konsequenz der Reform ist das verpflichtende Lizenzsiegel auf der Website jedes konzessionierten Anbieters. Das Siegel wird dynamisch ausgespielt und ist mit der jeweiligen Lizenznummer und dem Lizenzstatus verknüpft. Statische Logo-Bilder ohne Verifikationsmechanik genügen der CGA-Richtlinie nicht.

Wie Anjouan zur Migrationsalternative wurde

Anjouan ist eine der drei Hauptinseln der Union der Komoren im Indischen Ozean. Lizenzen für Online-Glücksspiel werden über die zuständige Behörde von Anjouan vergeben, die Lizenzvermittlung erfolgt überwiegend durch private Agenten und Beratungsbüros. Das Regime ist in der Branche bekannt für niedrige Gebührenstrukturen, kurze Bearbeitungszeiten und vergleichsweise schlanke Compliance-Anforderungen.

Geografische Verortung Anjouans in der Union der Komoren mit symbolischer Behördendarstellung

Genau diese Eigenschaften haben Anjouan zu einer Zielmarke der Migrationsbewegung gemacht, die mit der LOK-Reform in Curaçao ausgelöst wurde. Anbieter, denen die neuen Curaçao-Anforderungen zu kostenintensiv erscheinen oder die durch das Ende des Sublizenzmodells faktisch ohne Lizenz dastehen, weichen auf Anjouan, Kahnawake oder Tobique aus. Diese Migration ist in Branchenanalysen breit dokumentiert, sie verändert die Anbieterzusammensetzung im Segment „ohne deutsche Lizenz“ innerhalb weniger Monate.

Aus regulatorischer Perspektive bleibt das Schutzniveau auf Anjouan ungleich schwächer als unter MGA oder unter dem reformierten Curaçao-Regime. Es gibt keine vergleichbare Streitbeilegungsinfrastruktur, keine spielerseitige Klagemöglichkeit gegen den Regulator und nur eingeschränkte Veröffentlichungspflichten zu sanktionierten Anbietern.

Risikoprofile für deutsche Spielerinnen und Spieler

Die Risikolage lässt sich strukturell beschreiben, ohne einzelne Anbieter zu benennen. Die wesentlichen Marker betreffen vier Felder: rechtliche Geltung der Lizenz in Deutschland, technische Schutzinstrumente, Auszahlungs- und Beschwerdeprozesse und die wirtschaftliche Substanz hinter dem Operator.

Rechtliche Geltung in Deutschland

Eine Curaçao- oder Anjouan-Lizenz ersetzt aus deutscher Sicht nicht die GGL-Konzession nach § 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021. Verträge zwischen deutschen Spielerinnen, Spielern und Anbietern ohne deutsche Erlaubnis werden in der Zivilrechtsprechung verbreitet als nach § 134 BGB nichtig behandelt.

Technische Schutzinstrumente

Beide Regime kennen weder eine zentrale anbieterübergreifende Limitdatei nach Vorbild von LUGAS noch ein zentrales Sperrregister nach OASIS-Muster. Anbieterinterne Limits und Selbstsperren wirken nur lokal. Wer den deutschen Schutzrahmen einordnen möchte, findet die Übersicht im Beitrag zum Drei-Säulen-Schutzsystem.

Auszahlungs- und Beschwerdeprozesse

In Curaçao bestehen seit der LOK formalisierte Beschwerdewege bei der CGA. Auf Anjouan ist die Beschwerdeführung deutlich schwächer ausgebaut, in der Branchenliteratur sind langwierige oder unbeantwortete Auszahlungsverfahren als wiederkehrendes Muster dokumentiert.

Wirtschaftliche Substanz

Offshore-Strukturen können die Vollstreckung eines deutschen Urteils erheblich erschweren, weil weder Vermögenswerte noch eine erreichbare Geschäftsadresse im Inland vorhanden sein müssen. Dieses Vollstreckungsproblem ist nicht erst seit der maltesischen Bill-55-Debatte bekannt, sondern bei Offshore-Anbietern strukturell angelegt.

Anordnung der vier strukturellen Risikomarker für Offshore-Lizenzen in einem Quadrantenraster

Warum das Lizenzsiegel zum Echtheitskriterium wurde

Eine besondere Eigenheit der reformierten Curaçao-Regulierung betrifft die Darstellung der Lizenznummer auf Anbieterseiten. Die CGA verlangt die Einbindung eines dynamischen, klickbaren Lizenzsiegels, das in Echtzeit den aktuellen Status der Lizenz spiegelt. Hintergrund ist eine in der Branche dokumentierte Praxis, dass statische Lizenzlogos kopiert und auf Webseiten von Anbietern ohne gültige Lizenz übernommen wurden.

Konzeptionelle Visualisierung eines dynamischen Lizenzsiegels mit Verifikationspfad zur Aufsichtsbehörde

Aus deutscher Verbraucherperspektive bedeutet das: Ein sichtbares Logo auf einer Anbieterseite ist kein Beleg für eine gültige Lizenz, solange das Logo nicht auf den Verifikationspfad der zuständigen Behörde verlinkt. Bei Anjouan-Lizenzen fehlt eine vergleichbare zentralisierte Verifikation, was die Kontrolle der Echtheit für Außenstehende zusätzlich erschwert. Die rechtlichen Folgen einer Teilnahme an unzulässigem Glücksspiel ordnet der Beitrag zum deutschen Regulierungssystem ein.

Unionsrechtlicher Kontext und Ausblick

Die LOK-Reform fällt in einen unionsrechtlichen Diskurs, der Offshore-Strukturen indirekt unter Druck setzt. Während die maltesische Bill 55 unmittelbar im Fokus des EuGH-Verfahrens C-683/24 steht, wirkt die Klärung der Vollstreckungslage mittelbar auch auf Curaçao- und Anjouan-Anbieter mit europäischer Kundschaft. Die Rechtsprechungslinie betrifft die Anerkennung deutscher und österreichischer Urteile nicht nur in Malta, sondern signalisiert allgemeiner, dass nationale Spielerschutz- und Erlaubnisvorschriften unionsrechtlich beachtet werden müssen. Hintergrundinformationen zu den unionsrechtlichen Bezügen liefert die Datenbank eur-lex der Europäischen Union.

Praktische Konsequenz für die deutsche Spielerseite: Eine Curaçao- oder Anjouan-Lizenz bleibt jenseits jeder unionsrechtlichen Klärung kein Schutzversprechen gegenüber dem deutschen Aufsichtsrahmen, der von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder getragen wird. Für die Detailseite zur MGA als EU-Vergleichsregime siehe den Beitrag zur Malta Gaming Authority im Detail. Den Gesamtkontext eröffnet der redaktionelle Gesamtüberblick.

Eine weitere Beobachtungsachse betrifft die Migrationsbewegung zwischen den Drittstaaten-Regimen. Mit dem Auslaufen der alten Antillephone-Sublizenzen verlagern sich Marktteilnehmer entweder in das neue LOK-Direktregime, in die Anjouan-Konzession, in die Lizenz der Kahnawake Gaming Commission in Kanada oder in Tobique. Diese Bewegung ist kein Zeichen einer aufgewerteten Aufsicht, sondern Folge einer Suche nach Regimen mit niedrigerer Eingriffsschwelle. Für deutsche Spielerinnen und Spieler verschiebt sich damit nicht das materielle Risiko, sondern lediglich die Bezeichnung auf dem Footer der Anbieter-Webseite. Eine strukturelle Lizenzanalyse muss diese Verlagerung mitlesen und sollte sich nicht von der bloßen Existenz eines neueren Behördennamens beeindrucken lassen.

Aus aufsichtsökonomischer Sicht spiegelt diese Dynamik einen klassischen Race-to-the-bottom-Effekt: Während EU- und EWR-Regulatoren ihre Standards an die unionsrechtlichen Vorgaben angleichen müssen, stehen Drittstaaten-Behörden in einem Wettbewerb um die Ansiedlung von Betreibergesellschaften. Der Differenzdruck zwischen Aufsichtsdichte und Lizenzkosten wird damit zu einem strukturellen Treiber von Standortentscheidungen. Für die Verbraucherseite bedeutet das in der Summe, dass die Trennung zwischen EU-Lizenz und Offshore-Lizenz erhalten bleibt, während innerhalb der Offshore-Gruppe die jeweils aktuelle Modeerscheinung wechselt.

Über den Autor

Sven Holzmann beschäftigt sich seit über zwölf Jahren mit der Glücksspielregulierung im deutschsprachigen Raum. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis zwischen dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag, der europäischen Dienstleistungsfreiheit und ausländischen Lizenzregimen wie MGA, GGL oder Curaçao. Vor seiner publizistischen Tätigkeit war er in der digitalen Compliance-Beratung mit Schwerpunkt Anti-Geldwäsche im E-Commerce tätig.

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